Technical Compliance meint das nachweisliche Erkennen und dokumentierte Erfüllen umfassender rechtlicher Anforderungen, die aus dem Betrieb technischer Anlagen erwachsen und ist das konsequente Ergebnis einer Entwicklung, bei der Schlagworte wie Rechtssichere Organisation oder Pflichtenmanagement wichtige Etappen markieren.
Waren gestern noch ordnungsbehördliche Maßnahmen und die Abwehr zivilrechtlicher Haftungsansprüche Antrieb für umweltorientiertes Reagieren, ist heute bereits Imagebildung gegenüber Mitarbeitern und Kunden, Anteilseignern und Banken Grund für engagiertes Handeln.
Es ist für die Experten der BEST unstrittig, dass es auch für Ihr Unternehmen existentiell wichtig ist, sich den Herausforderungen proaktiv zu stellen.
Die qualifizierte Dokumentation in Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung dient nicht nur der Abwendung drohender Nachweisnot in unserer modernen Haftungsgesellschaft. Sie stellt letztlich heute schon die noch zu oft unterschätzte Grundlage nachhaltigen erfolgreichen Wirtschaftens dar.
Proaktives Handeln erschließt Handlungs- und Gestaltungsspielräume.
Die Anwendung zeitgemäßer und kompatibler Datentechnik muss hierbei selbstverständlich sein. Wir erheben Ihre Anlagentechnik mit entsprechenden IT - Lösungen, Handlungsbedarf wird erkennbar und kostenoptimale Konzepte werden entwickelt. Ihre Anlagen werden, soweit erforderlich, an die bestehenden Anforderungen herangeführt.
Der betriebliche Umweltschutz wird zunehmend durch europäische und harmonisierte nationale Gesetze und Regelwerke, die zu bereits eingeführten Technischen Regelwerken hinzukommen, komplexer. Die REACH – Verordnung der EU, die Betriebssicherheitsverordnung oder die Novelle des Wasserrechtes seien hier stellvertretend genannt.
Nutzen Sie die Experten der BEST, um die für Ihr Unternehmen und die von Ihnen betriebenen Anlagen und Prozesse relevanten Anforderungen zu erkennen und nachweislich Schritt für Schritt zu erfüllen.
LAU - Anlagen §62 Abs.1 WHG
- Lagern
ist das Vorhalten von wassergefährdenden Stoffen zur weiteren Nutzung, Abgabe oder Entsorgung. - Abfüllen
ist das Befüllen von Behältern oder Verpackungen mit wassergefährdenden Stoffen. - Umschlagen
ist das Laden und Löschen von Schiffen sowie das Umladen von wassergefährdenden Stoffen in Behältern oder Verpackungen von einem Transportmittel auf ein anderes. - Herstellen
ist das Erzeugen, Gewinnen und Schaffen von wassergefährdenden Stoffen.. - Behandeln
ist das Einwirken auf wassergefährdende Stoffe, um deren Eigenschaften zu verändern. - Verwenden
ist das Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen von wassergefährdenden Stoffen unter Ausnutzung ihrer Eigenschaften
HBV - Anlagen §62 Abs.1 WHG
Gutachterliche Stellungnahmen
Genehmigungen nach Immissionsschutzrecht und Wasserrecht
Bauartzulassung nach Wasserrecht eines Doppelwandbehälters
Eignungsgutachten und Anträge auf Eignungsfeststellung nach
Wasserrecht
Abfüllanlagen und Umschlagflächen von Chemieanlagenbetreibern
Abfüllanlagen und Umschlagflächen von Maschinenbauunternehmen
Hydraulikölabfüllanlage eines Grußbaggerproduzenten
Betankungsflächen von Flughäfen
IT-Tools
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das MS Windows basierte Anlagen- und Stoffregister
Immissionsschutz
Betriebssicherheitsverordnung
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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das ineraktive Gefahrstoffmanagement
Umgang mit Gefahrstoffen
Die innovative Lösung im Intranet
HTML Programmierung mit PHP + mySQL DB
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das kartengestützte interaktive Standort Informationssystem
Die innovative Lösung im Intranet
Surfen zu den Standorten über den Web-Browser
Keine GIS-Server Technologie erforderlich

